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TEST: Video-Drohnen – Spaß für jedermann oder Arbeitsgerät für Profis?

Bericht erschien exklusiv in der Gravity Mountainbike Magazine Ausgabe #032 [ Mai & Juni 2016]

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Jeder kennt mittlerweile die tollen Bilder, die die immer kleiner werdenden Quadrocopter von allen möglichen Extremsportlern machen. Aber sind diese Geräte eigentlich für jedermann zu gebrauchen oder benötigt man jahrelange Erfahrung um ein solch teures Spielzeug zu fliegen?

Wir haben den Selbstversuch gemacht und uns das Einstiegsmodell „Phantom“ der Firma DJI vorgenommen. Das Modell ist ab rund 450 Euro zu bekommen und liegt so im mittleren Preissegment.

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Freies Feld, Windstille, kann also losgehen! Oder auch nicht. Ohne Bedienungsanleitung haben wir es nicht mal hinbekommen, das Gerät anzuschalten. Zum Glück gibt es Smartphones und YouTube-Tutorials. Nach einigem Probieren und Kalibrieren verschiedener Funktionen, die selbst wir als totale Modellflug-Neulinge dank multimedialer Unterstützung hinbekommen haben, drehten sich die Propeller.

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Nach etwa fünf bis zehn Minuten vorsichtiger Flugversuche, hatte jeder von uns die Drohne so weit unter Kontrolle, dass wir eine „GoPro“ montieren und die ersten Bilder aus der Luft machen konnten.

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Das ging schnell. Mit etwas Zeit und Geschick kann jeder ein solches Flugobjekt steuern und von sich und seinen Freunden ein paar coole Aufnahmen schießen. Günstige Einstiegsmodelle gibt es schon ab rund 60,- Euro – zur Qualität können wir allerdings nicht sagen. Die von uns gewählte DJI „Phantom“ scheint uns ein faires Preis-Leistungsverhältnis zu haben.

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Fazit:

Die Grundlagen – um eine Kameradrohne zu bedienen, kann man in wenigen Minuten erlernen. Zumindest mit dem Modell, das wir geflogen sind. Für schwierige Manöver zwischen Bäumen oder Gebäuden empfehlen wir aber, sich einige Stunden intensiv mit dem Gerät zu beschäftigen.

 

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Infobox:

Bei allem Spaß, ein paar Regeln gibt es bei Drohnenflügen zu beachten. Grundsätzlich gilt: Es wird zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Flügen/Aufnahmen unterschieden. Wir beschränken uns an dieser Stelle auf die Vorschriften für private Nutzung.

– Auf und über einem Privatgrundstück muss der Besitzer den Flug erlauben.

– Rund um Verkehrsflughäfen gibt es eine Flugverbotszone (ca. 1,5 km). Jedoch sollte dies mit dem jeweiligen Flughafenbetreiber abgeklärt werden, da sich diese Flugverbotszonen ändern und selten kreisrund sind.

– Ab gewissen Höhen gilt das Flugrecht – allerdings können die meisten Drohnen schon rein technisch diese Zonen nicht erreichen oder sind mit einer speziellen Software ausgestattet, die sie vorher umkehren lässt.

– Das Fliegen über Menschenansammlungen (Festivals, Konzerte usw.) ist in den meisten Fällen untersagt und geht nur mit einer Sondergenehmigung.

– Die Drohne darf nur bis zu einem Gewicht von fünf Kilo anmeldefrei geflogen werden.

– Bitte beachtet auch die Rechte am eigenen Bild! Also mal eben die Nachbarin beim Nacktbaden aus der Luft abzulichten, könnte Ärger geben.

– Wir empfehlen, auf einem freien Feld mit dem Fliegen zu beginnen. Auch Windstille macht die ersten Versuche leichter.

 

 

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